Leistungsprüfung

Grundlage für die Leistungsprüfung beim Schwein in Baden-Württemberg sind ...

  • die tierzuchtrechtlichen Vorgaben nach Bundes- und Landesrecht,
  • die Richtlinien des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS),
  • die Zuchtbuchordnung des Schweinezuchtverbandes Baden-Württemberg e.V. (SZV) und
  • die Züchterische Richtlinie des SZV

jeweils in der aktuellen Fassung. Zuständig für die Durchführung der Leistungsprüfung sind die Berater für Schweinezucht (BSZ) der Sparte Zucht des Beratungsdienstes Schweinehaltung und Schweinezucht e.V. (BDSS).

Die Tätigkeit der BSZ bezieht sich auf die Bereiche ...

  • Eigenleistungsprüfung der Mutterrassen bzw. –linien im Feld (ELPFeld),
  • Eigenleistungsprüfung der Piétrain-Eber im Feld (ELPFeld),
  • Nachkommenprüfung der Large White-Besamungseber im Feld (Hybridsauen-Selektion, NKPFeld),
  • Nachkommenprüfung von Endproduktebern im Feld (Piétrain-NKPFeld),
  • Nachprüfung der Zuchtleistungsprüfung (ZLPNachprüfungFeld),
  • Erbfehlerdiagnose,
  • Zuchtversuche und
  • Stallbegehungen (Überwachung und Kontrolle)

und findet nach Maßgabe der Leitung der Abteilung „Zucht und Produktion" des SZV bzw. des geschäftsführenden Vorstandes der Sparte Zucht des BDSS statt.