Grundlage für die Leistungsprüfung beim Schwein in Baden-Württemberg sind ...

  • die tierzuchtrechtlichen Vorgaben nach Bundes- und Landesrecht,
  • die Richtlinien des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. (BRS),
  • die Satzung des Schweinezuchtverbandes Baden-Württemberg e.V. (SZV) und
  • die züchterische Richtlinie des SZV

jeweils in der aktuellen Fassung. Zuständig für die Durchführung der Leistungsprüfung sind die Berater für Schweinezucht (BSZ) der Landesanstalt für Schweinezucht (LSZ Boxberg, Referat Leistungsprüfung im Feld) sowie weitere genannte Personen.

Die Tätigkeit der BSZ bezieht sich auf die Bereiche ...

  • Eigenleistungsprüfung der Mutterrassen bzw. –linien im Feld (ELPFeld),
  • Eigenleistungsprüfung der Piétrain-Eber im Feld (ELPFeld),
  • Nachkommenprüfung der Large White-Besamungseber im Feld (Hybridsauen-Selektion, NKPFeld),
  • Nachkommenprüfung von Endproduktebern im Feld (Piétrain-NKPFeld),
  • Nachprüfung der Zuchtleistungsprüfung (ZLPNachprüfungFeld),
  • Erbfehlerdiagnose,
  • Zuchtversuche
  • Stallbegehungen (Überwachung und Kontrolle).