German Genetic siegt vor Gericht
10. Warentest der Landwirtschaftskammer NRW endgültig unzulässig
Stuttgart, 27. Juni 2025 – Der Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e. V. (German Genetic) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Erfolg errungen. Das Gericht stellte fest, dass die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht berechtigt war, die Ergebnisse des zehnten Warentests für Endprodukteber zu veröffentlichen.
Im Jahr 2016 hatte die Landwirtschaftskammer einen sogenannten Warentest veröffentlicht, bei dem aus dem Sperma von Ebern verschiedener Zuchtorganisationen – darunter auch von German Genetic – Mastferkel erzeugt und verglichen wurden. Die Ergebnisse wurden anschließend durch die Beklagte und durch einen Verlag in der Fachpresse veröffentlicht – obwohl die rechtliche Grundlage dafür fehlte. German Genetic hat sich gegen diese Veröffentlichung gewehrt, da sie die Marktstellung ungerechtfertigt beeinträchtigt und die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit verletzt. Bereits 2019 stellte das Verwaltungsgericht Münster fest, dass sowohl die fachliche Durchführung des Tests als auch die eigentliche Ermächtigung fraglich war.
Das Oberverwaltungsgericht stellte nun klar: Für eine staatliche Veröffentlichung solcher Bewertungen ist eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich – eine solche habe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht existiert. Die Berufung der Landwirtschaftskammer auf eine allgemeine Aufgabenregelung im Landwirtschaftskammergesetz reichte nicht aus.
Hans-Benno Wichert, Präsident des Schweinezuchtverbandes Baden-Württemberg e. V. / German Genetic, erklärt: „Das Urteil ist ein bedeutender Erfolg für unsere Organisation – und ein wichtiges Signal für die gesamte bäuerliche Zuchtarbeit. Durch die Veröffentlichung des Warentests mit den aus unseren Augen falschen Prüfergebnissen ist die Reputation unserer Organisation beschädigt worden und bedeutet somit bis heute einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden. Mit seinem Urteil hat das Gericht unser Verständnis von Transparenz sowie fairer und nachvollziehbarer Bewertungsverfahren bekräftigt. Das Urteil ist eine wichtige Bestätigung für unsere Mitgliedsbetriebe, die sich mit großer Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung der Schweinezucht widmen.“
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
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